Informationen für Patienten

 

Heilmittelverordnung

 

Heilmittelverordnungen für Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie haben ab dem Ausstellungsdatum nur eine begrenzte Gültigkeit von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss die erste Therapieeinheit erfolgt sein. Zuzahlungspflichtige Patienten, die in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssen 10% der Abrechnungssumme ihrer Verordnung plus 10 Euro Verordungsgebühr selbst bezahlen.

 

 

Therapeutensuche

 

Achten Sie bei der Auswahl der gewünschten Praxis darauf, dass diese Personal mit den für Sie wichtigen Qualifikationen und Erfahrungen, bei der Behandlung von Beschwerden Ihres betroffenen medizinischen Fachbereiches hat.

 

Achten Sie auch darauf, dass Sie in den Praxen von dem Therapeuten behandelt werden, der die für Sie notwendigen Qualifikationen besitzt.

 

 

Therapieablauf

 

Die Therapie beginnt mit dem Aufnahmegespräch in einer therapeutischen Praxis, oder mit dem Hausbesuch durch einen Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder Logopäden. Entsprechend Ihres Befundes sowie Ihrer speziellen Wünsche und Bedürfnisse werden die therapeutischen Ziele mit Ihnen gemeinsam festgelegt. Nach Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes, Klärung der Rahmenbedingungen und der Terminvereinbarungen, kann die Therapie beginnen.